Beitragsordnung

 

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung des „GfR Gemeinsam für Rüdesheim e.V.“. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

  2. Beim Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

 

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. März des jeweiligen Jahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

  2. Die Beitragszahlung erfolgt durch SEPA-Basislastschrift.
    Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.

 

§ 3 Beiträge

  1. Beitragsform und –höhe
    Der Beitrag beträgt für Mitglieder 24,- Euro pro Jahr.

  2. Auf schriftlichen Antrag kann bei besonderen finanziellen Situationen der Vorstand eine Reduzierung des Jahresbeitrags für einen begrenzten Zeitraum genehmigen.

  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein vom Mitglied schnellstmöglich mitzuteilen.

 

§ 4 Vereinskonto

Einzahlungen sind nur auf das Vereinskonto zulässig.