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Unsere Mitglieder im Magistrat
Informationen über die Arbeit des Magistrats
§ 66 HGO
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Landesrecht Hessen
Aufgaben des Magistrats
(1) Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere
1.
die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
2.
die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
3.
die ihm nach diesem Gesetz obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen,
4.
die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten,
5.
die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen,
6.
den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
7.
die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen.
(2) Der Magistrat hat die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Stadtverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.
Sitzverteilung im Magistrat
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 4 Sitze |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 1 Sitz |
Alternative fürDeutschland (AfD) | 0 Sitze |
Freie Demokratische Partei (FDP) | 0 Sitze |
Gemeinsam fürRüdesheim(GfR) | 4 Sitze |
Freie Wähler-WIRWählerinitiativeRüdesheim(WIR) | 2 Sitze |
Insgesamt 11 Personen + Bürgermeister
Unsere Stadträte und Stadträtinnen der GfR für Sie im Magistrat
Manuela Bosch
1. Stadträtin
Vertreterin des Bürgermeisters
Dr. med Ulrike Donie
Wolfgang Weinem
Reinhard Wandrey